Die Bundesagentur für Arbeit hat die neuen Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht. Die neuen Kostensätze gelten für alle Anträge auf Zulassung welche ab dem 1. Juli 2020 gestellt werden.
Sie finden die neuen B-DKS Listen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
- für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unter:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/AktivierungundberuflicheEingliederung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI525036
- für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unter:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/BeruflicheWeiterbildung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486057
Bundesdurchschnittskostensätze 2020 – neue BDKS Liste