Aktuelle Beiratsempfehlungen
Die aktuelle Fassung der Beiratsempfehlungen (Stand: 29.12.2022) wurde veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Zertifizierung nach AZAV und DIN EN ISO 9001
An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über relevante Aspekte zu Ihrer Zertifizierung. Neben Änderungen seitens der Agentur für Arbeit oder Veröffentlichungen des Beirates, finden Sie hier auch allgemeine Beiträge und Hilfestellungen zu verschiedenen Themen. Der Schwerpunkt liegt aufgrund der
Die WELL DONE Zertifizierungsgesellschaft mbH ist als Fachkundige Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit zugelassen. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Kunden die Trägerzulassung sowie Maßnahmezulassung nach der AZAV an. Selbstverständlich verfügen unsere Begutachter über langjährige Erfahrung im Bildungsbereich und sind
Die WELL DONE Zertifizierungsgesellschaft mbH zertifiziert Qualitätsmanagementsysteme nach der DIN EN ISO 9001. Die ISO 9001 ist eine weltweit anerkannte, branchenunabhängige Norm, die für Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Ausrichtung geeignet ist und das Ziel verfolgt, Ihre Potentiale im Unternehmen
Letzte Beiträge
Die aktuelle Fassung der Beiratsempfehlungen (Stand: 29.12.2022) wurde veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht. Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2022 eingereicht werden. Alle Anträge
Am 01.04.2022 wurde vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III beschlossen, dass die Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert werden. Alle bestehenden Äquivalenzbescheinigungen werden automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.
Pandemiebedingte Mehrkosten für bereits zugelassene Maßnahmen Aufgrund der aktuellen Situation finden Sie nachfolgend die Regelung des BMAS und der Bundesagentur für Arbeit zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrkosten bei AZAV Maßnahmen. Pandemiebedingten Mehrkosten