Neue Empfehlungen des Beirates 29.03.2018

Der Beirat nach § 182 SGB III hat mit Wirkung zum 01.07.2018 neue Grundsätze für die Erstellung aller Zertifikate von Neuzulassungen beschlossen. Auch diese sind, wie alle Empfehlungen des Beirats, verbindlich für die Träger und fachkundige Stellen.

Für unsere Kunden hat dieser Beschluss jedoch keine Auswirkungen, da die Zertifikatstexte von uns als fachkundige Stelle für die Neuzulassungen angepasst werden.

Eine Neuerung gibt es im Bereich der Zulassung von Trägern die Maßnahmen nach §16h SGB II durchführen. Hier heißt es dann: „Zugelassen für den Bereich Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II.“

Empfehlungen des Beirates:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014848.pdf

Neue Empfehlungen des Beirates 29.03.2018