Aktuelle Beiratsempfehlungen
Die aktuelle Fassung der Beiratsempfehlungen (Stand: 29.12.2022) wurde veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Zertifizierung nach AZAV und DIN EN ISO 9001
Die aktuelle Fassung der Beiratsempfehlungen (Stand: 29.12.2022) wurde veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht. Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2022 eingereicht werden. Alle Anträge
Am 01.04.2022 wurde vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III beschlossen, dass die Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert werden. Alle bestehenden Äquivalenzbescheinigungen werden automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.
Pandemiebedingte Mehrkosten für bereits zugelassene Maßnahmen Aufgrund der aktuellen Situation finden Sie nachfolgend die Regelung des BMAS und der Bundesagentur für Arbeit zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrkosten bei AZAV Maßnahmen. Pandemiebedingten Mehrkosten
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Zur „Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020“ gibt es eine vorläufige Ausgabe (Dezember 2020). Die überarbeitete Fassung unterscheidet sich von der bisherigen Fassung darin, dass zwei neue Berufsuntergruppen (4-Steller) und 14 neue Berufsgattungen (5-Steller) enthalten sind. Zudem ist
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht, da gem. AvmG zum 01.01.2021 die Maßnahmeziele Nr. 1 und 2 zusammengelegt werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme nach § 45 SGB III, die bis
Der Beirat nach §182 SGB III hat in Vorbereitung der Gesetzesänderung zum 01.10.2020 neue Empfehlungen erlassen. Empfehlungen des Beirates: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf
Der Beirat nach § 182 SGB III hat mit Wirkung zum 01.07.2018 neue Grundsätze für die Erstellung aller Zertifikate von Neuzulassungen beschlossen. Auch diese sind, wie alle Empfehlungen des Beirats, verbindlich für die Träger und fachkundige Stellen. Für unsere Kunden
Die Bundesagentur für Arbeit hat heute die neuen Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht. Die neuen Kostensätze gelten für alle Anträge auf Zulassung welche ab dem heutigen Tag gestellt werden. Gemäß der neuen