Neben den Gruppenumschulungen kann zukünftig auch bei den berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen, welche den Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit entsprechen, ein Antrag auf Kostenzustimmung für Kleingruppen gestellt werden. Auch hier ist eine ausführliche Begründung für die Notwendigkeit der Zulassung als Kleingruppe mit erhöhtem Kostensatz erforderlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das diese Regelung nur für Teilqualifikationen Anwendung findet, welche nach den Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit erstellt wurden. Sie finden diese Festlegungen und die zusätzlich einzureichende Kurzdarstellung unter folgendem Link:
Konstruktionsprinzipen der Bundesagentur für Arbeit
Kurzdarstellung der vorgesehenen Teilqualifikation