Am 01.06.2016 wurden neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Sie finden die Informationen wie immer im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.
- für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unter:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Aktivierung
- für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unter:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/BeruflicheWeiterbildung
Die neuen B-DKS finden Anwendung für Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01.06.2016 eingereicht wird.
Eine Kostenzustimmung für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurde nicht eingeführt. Hier liegt die Entscheidung für die Zulassung erhöhter Kosten weiterhin bei den fachkundigen Stellen.
Neue Bundesdurchschnittskostensätze veröffentlicht