Die Bundesagentur für Arbeit hat heute die neuen Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht. Die neuen Kostensätze gelten für alle Anträge auf Zulassung welche ab dem heutigen Tag gestellt werden.
Gemäß der neuen Regelung in der AZAV, wurden inflationsbedingte Preissteigerungen berücksichtigt. So wurden die Kostensätze pauschal um 1,7 Prozent angehoben. Trotzdem gab es auch einige Verlierer. Nachfolgend die wichtigsten Positionen:
- Technische Mediengestaltung (Berufsgattung 2) – 7,72 Euro statt vorher 7,73 Euro,
- Spanende Metallbearbeitung – 8,55 Euro statt vorher 8,61 Euro,
- Konstruktions- und Gerätebau, technische Qualitätssicherung – 10,27 Euro statt vorher 10,44 Euro,
- Geologie-, Geografie-, Umweltschutzberufe – 8,19 Euro statt vorher 9,21 Euro,
- Informatik und andere IKT-Berufe (Berufsgattung 2) – 8,78 Euro statt vorher 8,85 Euro,
- Verkehr, Logistik außer Fahrzeugführung (Berufsgattung 2) – 8,18 Euro statt vorher 8,21 Euro,
- Führer von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen – 11,94 Euro statt vorher 12,14 Euro,
- Kranführer, Bediener Hebeeinrichtungen (Berufsgattung 1) – 8,95 Euro statt vorher 9,17 Euro,
- Kranführer, Bediener Hebeeinrichtungen (Berufsgattung 2) – 13,47 Euro statt vorher 14,16 Euro,
- Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufe – 7,96 Euro statt vorher 8,08 Euro,
- Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe (Berufsgattung 3 und 4) – 6,29 Euro statt vorher 6,48 Euro,
- Unternehmensorganisation, -strategie, Büro und Sekretariat (Berufsgattung 4) – 7,07 Euro statt vorher 7,17 Euro,
- Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen, Steuerberatung (Berufsgattung 3 und 4) – 6,66 Euro statt vorher 6,99 Euro,
- Berufe in Recht und Verwaltung (Berufsgattung 3 und 4) – 7,21 Euro statt vorher 8,02 Euro,
- Nichtmedizinische Gesundheitsberufe, Körperpflege, Medizintechnik (Berufsgattung 2) – 6,21 Euro statt vorher 6,47 Euro,
- Nichtmedizinische Gesundheitsberufe, Körperpflege, Medizintechnik (Berufsgattung 3 und 4) – 5,80 Euro statt vorher 5,87 Euro,
- Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege (Berufsgattung 3 und 4) – 6,34 Euro statt vorher 6,64 Euro,
- Fahrlehrer – 13,59 Euro statt vorher 15,48 Euro,
- Lehrende und ausbildende Berufe (Berufsgattung 4) – 7,09 Euro statt vorher 7,33 Euro.
Im Bereich der Aktivierungsmaßnahmen gab es ebenfalls geringfügige Anpassungen. Eine Kostenzustimmung ist jedoch weiterhin nicht erforderlich. Der Wegfall des Produktpreises wurde zudem hier erstmals aufgenommen.
Sie finden die neuen B-DKS Listen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
- für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/AktivierungundberuflicheEingliederung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI525036
- für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/BeruflicheWeiterbildung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486057