Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht, da gem. AvmG zum 01.01.2021 die Maßnahmeziele Nr. 1 und 2 zusammengelegt werden.
Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme nach § 45 SGB III, die bis zum 31. Dezember 2020 bei einer fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht werden, unterliegen den (alten) B-DKS, Stand: 01. Juli 2020. Für alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme bei einer FKS mit Eingang ab dem 01. Januar 2021 gelten im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Kosten die nachfolgenden neuen B-DKS, Stand: 01. Januar 2021.
Sie finden die neuen B-DKS Listen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
- für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-kosten-aktivierung-und-berufliche-eingliederung_ba146809.pdf