Bundesdurchschnittskostensätze 2022 – neue BDKS Liste

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht.

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2022 eingereicht werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2022 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 01.Juli 2020.

Sie finden die neuen B-DKS Listen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-kosten-aktivierung-und-berufliche-eingliederung-2022_ba147533.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/bdks-fbw-2022_ba147534.pdf

Bundesdurchschnittskostensätze 2022 – neue BDKS Liste