Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung veröffentlicht.
Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2024 eingereicht werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2024 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 01.Juli 2022.
Sie finden die neuen B-DKS Listen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
Bundesdurchschnittskostensätze 2024 – neue BDKS Liste