AZAV

Erste Änderung der AZAV

Im Bundesgesetzblatt BGBl. 2017 Teil I. Nr. 5 S. 133 wurde kürzlich die „Erste Verordnung zur Änderung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ vom 27. Januar 2017 veröffentlicht. Folgende Änderung wurde hier eingeführt. Artikel 1 Änderung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung §

Änderungen durch das AWStG – Maßnahmezulassung

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung“ (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) ergeben sich mit sofortiger Wirkung diverse Änderungen bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung:  

Neue Bundesdurchschnittskostensätze veröffentlicht

Am 01.06.2016 wurden neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Sie finden die Informationen wie immer im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.   für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Aktivierung