Zulassung modularer Maßnahmen nach § 45 SGB III
Auch bei Maßnahmen nach § 45 SGB III sind grundsätzlich modulare Maßnahmen möglich. Die Kostenträger weigern sich jedoch häufig diese Gestaltung zuzulassen. Ursache hierfür ist häufig aber nur Unkenntnis über den Verfahrensablauf welcher nachfolgend kurz erläutert werden soll: Sofern eine