Die Tabelle mit den maximalen Kostensätzen für alle zertifizierten Maßnahmen ab 01.06.15 im Fachbereich 1 (Aktivierung) und 4 (FbW) wurde von der Bundesagentur für Arbeit aktualisiert. Hierbei handelt es sich um Höchstbeträge, die für eine Unterrichtsstunde pro Teilnehmer von einem Träger angesetzt werden können. Die Kostensätze sind den einzelnen Klassifizierungen der Berufe (KldB) zugeordnet.
Insgesamt sind diese sog. Durchschnittskosten im Vergleich zu 2014 nicht wesentlich gestiegen, in einigen Berufen sogar geringwertig gefallen.
Als Bildungsträger haben Sie die Möglichkeit höhere Kostensätze bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dieses Kostenzustimmungsverfahren ist dann Pflicht, wenn Ihr Stundensatz diese Durchschnittskosten übersteigt. Die Beantragung eines höheren Kostensatzes geschieht über die Fachkundige Stelle (FKS).
link zum Download Aktivierungamaßnahmen § 45
link zum Download FbW Maßnahmen