Pandemiebedingte Mehrkosten für bereits zugelassene Maßnahmen
Aufgrund der aktuellen Situation finden Sie nachfolgend die Regelung des BMAS und der Bundesagentur für Arbeit zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrkosten bei AZAV Maßnahmen.
Pandemiebedingte Mehrkosten für bereits zugelassene Maßnahmen