Die aktualisierten Empfehlungen des Beirats beschreiben jetzt auch die erforderlichen Dokumente die ein Träger zur Zertifizierung von Maßnahmen und Maßnahmebausteinen bei der Fachkundigen Stelle (FKS) einreichen muß. Diese Empfehlungen gelten für den Fachbereich 1 (Aktivierung) und den Fachbereich 4 (FbW).
Erstmals geht der Beirat nun auch auf die einzelnen Anforderungen für Maßnahmebausteine (Module) beider Fachbereiche ein. Inhaltlich muß jeder Maßnahmebaustein alle Anforderungen an Maßnahmen erfüllen (§ 81, 82, 179, 180 des SGB III und §3 und 4 der AZAV) und überwiegend berufsbezogene Inhalte vermitteln.
Neu: für den Fachbereich der Aktivierung- und Vermittlung gibt es eine Besonderheit:
Die Kosten je Maßnahmebaustein dürfen die Bundes-Durchschnittskosten (B-DKS) nicht übersteigen!
Die Empfehlungen werden wirksam für alle Maßnahmen oder -bausteine ab Zulassung 02.04.15 und sind verfügbar unter folgendem link: (Empfehlungen des Beirats vom 05.02.15)