Eilbeschluss: Verlängerung der Äquivalenzbescheinigungen AZAV 2022

Am 01.04.2022 wurde vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III beschlossen, dass die Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert werden.

Alle bestehenden Äquivalenzbescheinigungen werden automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.

Eilbeschluss: Verlängerung der Äquivalenzbescheinigungen AZAV 2022