Nach kaum mehr als vier Monaten wurden die bisherigen Empfehlungen aktualisiert.
Inhaltlich geht es um die Überprüfung von Maßnahmen der Aktivierung und Vermittlung sowie der beruflichen Weiterbildung während der jährlichen Überwachungsaudits durch die Fachkundigen Stellen (FKS).
So ist es Aufgabe der zulassenden Fachkundigen Stelle, die Maßnahmedurchführung beim Träger zu überwachen.
Um eine einheitliche Auswahl der zu überprüfenden Maßnahmen sicher zu stellen hat der Beirat beschlossen, dass grundsätzlich alle zugelassenen Maßnahmen zu überprüfen sind, wobei bestimmte Kriterien für eine Stichprobe näher festgelegt wurden.
Diese Festlegung betrifft vor allem Träger, die Ihre Maßnahmen bei einer anderen Fachkundigen Stelle zugelassen haben. Auch diese Maßnahmen sind nun in der Stichprobe zu berücksichtigen! Es ist zu erwarten, dass dadurch die Kosten der Überwachung bei einigen Fachkundigen Stellen steigen werden!
link zum Download der (Empfehlungen des Beirats vom 15.06.15)